Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits am 05.06.2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden, die der Landessportbund NRW seit langem fordert. Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell.

Stufe 1 Inzidenz ≤ 35     Stufe 2 Inzidenz 50-35,1     Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengefasst:

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In der Sportschule Lindow in Brandenburg fand vom 12. bis zum 15. Mai das Bundesranglistenturnier der Altersklasse U17 (Junioren) statt. 13 Sportlerinnen und 63 Sportler waren von den Landesverbänden zu dem viertägigen Turnier gemeldet worden. Die 13 weiblichen Juniorinnen verglichen sich in 4 Gewichtsklassen, die 63 männlichen Junioren traten in 13 Gewichtsklassen an.

Leistungsnachweis mit Blick auf die EM: Für die beteiligten Athletinnen und Athletinnen war das Turnier bereits eine Möglichkeit, sich für die im Juli geplante Europameisterschaft zu empfehlen. Doch auch die »Ruhr-Games« Anfang Juni in Bochum werden für die Nominierung der EM-Mannschaft eine wichtige Rolle spielen: Dort müssen sich die Nachwuchsboxerinnen und -boxer des DBV in einem Round-Robin-Turnier mit Tschechien und Ungarn vergleichen.

76 Sportlerinnen und Sportler bestritten 107 Kämpfe: An den vier Turniertagen des Bundesranglistenturniers wurden sieben Veranstaltungen mit insgesamt 107 Kämpfen durchgeführt. Aus den Ergebnissen (siehe unten für die Resultate der einzelnen Turnierveranstaltungen) ergaben sich in den vertretenenen Gewichtsklassen die nachfolgend aufgeführten Turnierplatzierungen:

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"Lichtblick für Sportvereine, aber kein Grund zur Euphorie": Die nun ab dem 08.03.2021 geltende Corona-Schutzverordnung verbietet nach § 9 grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen: Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben: A.: (Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien) und B.: (Sport für Kinder in Gruppen). Die Regeln für den Profisport und das Training von Kadersportlern gemäß § 9 (3) ff. der CorSchVO bleiben mit folgender Ausnahme unverändert: Das Training offiziell gelisteter Sportlerinnen und Sportler an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren wird gegenüber der bisherigen Verordnung klarstellend auf die Altersklassen U19, U17 und U15 beschränkt.

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