Liebe Athletinnen und Athleten, liebe Mitglieder. Aufgrund der Entwicklung um das Coronavirus sehen wir uns weiter veranlasst, den Trainings - und Wettkampfbetrieb ruhen zu lassen. Die neue »CSchVO (zunächst gültig bis zum 10.01.2021) bringt weitere Einschränkungen für den organisierten Sport mit sich.
Wörtlich heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“
Liebe Athletinnen und Athleten, liebe Mitglieder. Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus sehen wir uns erneut veranlasst, den Trainings - und Wettkampfbetrieb vorerst komplett einzustellen. Die am 30.10. veröffentlichte und ab dem 02.11. gültige Coronaschutzverordnung in NRW stoppt wie angekündigt den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Vereine in NRW wie auch bundesweit. Der organisierte Sport muss seinen Anteil leisten, die weitere Ausbreitung der Infektionszahlen zu stoppen. Die für den November geltende Verordnung gibt unter § 9 „Sport“ im Wesentlichen vor:
§9 (1): 1. Sämtlicher Freizeit und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30.11.2020 unzulässig.
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