Hinweis: Bis einschließlich Mittwoch, den 12.01.2022 gilt zunächst noch die Corona-Schutzverordnung mit Stand vom 30.12.2021. Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

1.) Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+. Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test. Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war. 

2.) Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).

3.) Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).

4.) Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport? >>

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