Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits am 05.06.2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden, die der Landessportbund NRW seit langem fordert. Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell.

Stufe 1 Inzidenz ≤ 35     Stufe 2 Inzidenz 50-35,1     Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengefasst:

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