Liebe Athletinnen und Athleten, liebe Mitglieder. Aufgrund der Entwicklung um das Coronavirus sehen wir uns weiter veranlasst, den Trainings - und Wettkampfbetrieb ruhen zu lassen. Die neue »CSchVO (zunächst gültig bis zum 10.01.2021) bringt weitere Einschränkungen für den organisierten Sport mit sich.

Wörtlich heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“

  • Kommunale und vereinseigene Sportanlagen bleiben geschlossen
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